Die Teilkaskoversicherung sollte aus unserer Sicht jeder PKW Besitzer in seine Autoversicherung einschließen. 

In der Teilkaskoversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt ( SFR ) berücksichtigt.  

Ihr Jahresbeitrag zur Teilkaskoversicherung richtet sich bei Ihrem Auto nach der Typenklassen Einstufung. Der Beitragsunterschied zur Teilkaskoversicherung, hängt vom Fahrzeugtyp ( Typklasse ) und vom Ort, an dem Ihr Fahrzeug angemeldet wird ( Regionalklasse ), ab.

Die Teilkaskoversicherung deckt die folgenden Schäden am eigenen Fahrzeug:

Die Teilkaskoversicherung bietet wie der Name "Teil" Kasko schon sagt einen zusätzlichen Schutz zur Auto Haftpflichtversicherung. Durch einen Einschluß der Teilkaskoversicherung zu Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung sind Sie i.d. Regel für folgende Gefahren versichert:

* Brand oder Explosion
* Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
* die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. 
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Hinweis Ausgeschlossen sind folgende Schäden :

In der Teilkasko sind die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. 
* Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
* Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies i. d. R. nur für Haarwild nach dem       
Bundesjagdgesetz gilt. 

* Glasbruchschäden

* Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)

* Marderbiss ohne Folgeschäden

Tipp zur Teilkaskoversicherung
Manche Versicherungsgesellschaften bieten für die Teilkaskoversicherung unterschiedliche Leistungen an:

* der Begriff "Haarwild" gilt bei einigen Gesellschaften nun auch für Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren in der Teilkasko an.

Beitragsunterschiede in der Teilkaskoversicherung können durch folgende Kriterien entstehen:
* durchschnittliche jährliche Kilometerleistung
* Fahrzeugalter
* Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers
* die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung SB (im Schadensfall bezahlen Sie einen Teil des Schadens selbst) 
* i.d.Regel ist der Versicherungsschutz zur Teilkaskoversicherung mit einer ( SB ) Selbstbeteiligung günstiger

Vergleichen Sie nun Ihre bestehende Autoversicherung :


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